Der Datenschutzbeauftragte
Interner Datenschutzbeauftragter
Sie möchten einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens zum Datenschutzbeauftragten.
Hierbei ist die fachliche (Datenschutzvorschriften, gesetzliche Regelung, EDV- und sonstige betriebswirtschaftliche Kenntnisse etc.) und persönliche Eignung (Vermeidung von Interessenkonflikten etc.) zu beachten.
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, scheiden Personen wie z. B. Teilhaber/Gesellschafter oder aber Mitarbeiter, die eine leitende Funktion inne haben, vor allem der Personal- oder der IT-Abteilung, aus.
Auch andere Personen außerhalb des Betriebes können ausscheiden, hierzu zählen unter anderem der ständige Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, aber auch engere Verwandte der Unternehmensleitung und ähnliche Personen können nicht bestellt werden.
Vorteile eines internen Datenschutzbeauftragten:
+ Ständige Verfügbarkeit
+ Gute Kenntnisse der innerbetrieblichen Abläufe
+ Loyalität zum Unternehmen
Nachteile eines internen Datenschutzbeauftragten:
- Hohe Kosten für Aus- und Fortbildung
- Freistellung von anderen Tätigkeiten
- Erweiterter Kündigungsschutz
- Gefahr eines Interessenkonflikts
Unsere Lösung
Externer Datenschutzbeauftragter
Wir stellen Ihnen einen solchen fachkundigen und zuverlässigen, externen Datenschutzbeauftragten, der den Anforderungen des Gesetzes entspricht und dafür sorgt, dass die gesetzlichen Auflagen in Ihrem Unternehmen effektiv und mit der notwendigen Bodenständigkeit erfüllt werden.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:
+ Keine Betriebsblindheit
+ Transparente Kostenplanung / kalkulierbare Kosten
+ Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
+ Synergieeffekte durch Praxiserfahrung
+ Vermeidung von Interessenskonflikten
+ Unabhängigkeit
+ Kein Kündigungsschutz
Nachteile eines externen Datenschutzbeauftragten:
- Muss Unternehmen erst kennenlernen
Die Vorteile sprechen deutlich für einen externen Datenschutzbeauftragten.