Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der Gesetzgeber stellt es frei, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt wird.
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zählen u.a.:
Überwachung der ordnungemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Hierzu gehört auch die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses, welches den Umfang und auch die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Unternehmen dokumentiert. Auch hat er dafür zu sorgen, dass sogenannte öffentliche Verfahrensverzeichnisse gegenüber "Jedermann" in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen sind ( 4g BDSG).
Er muss die Personen, welche mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut machen ( 4g BDSG). Weiter sorgt er für die Verpflichtung dieser Personen auf das Datengeheimnis ( 5 BDSG).
Der DSB sorgt für die Koordination und Überwachung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Datenschutzes erforderlich sind ( 9 BDSG), sowie für die Durchführung der Vorabkontrollen inklusive der schriftlichen Dokumentation.
Er berät die Unternehmensleitung sowie Fachabteilungen in allen Fragen des Datenschutzes. Dies betrifft sowohl die Einführung neuer Programme und die Gestaltung von datenschutzgerechten Verträgen und Formularen.
Besonders die Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten ist durch den DSB sicher zu stellen. Er prüft hierbei insbesondere die Zulässigkeit der Datenerhebung, Verarbeitung, Nutzung und Zweckbindung.
Der DSB vertritt das Unternehmen gegenüber den Betroffenen und Aufsichtsbehörden.
Der DSB ist zur Durchführung von regelmäßigen Audits und zur Berichtserstattung an die Geschäftsleitung verpflichtet.